AgBB

Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten - AgBB
Bauprodukte können eine bedeutsame Quelle für die Belastung der Innenraumluft durch flüchtige organische Verbindungen (VOC) darstellen. Um die Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten in Deutschland bereitzustellen, hat der „Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten“ (AgBB) Prüfkriterien erarbeitet und daraus ein Bewertungsschema für VOC-Emissionen aus innenraumrelevanten Bauprodukten entwickelt. Das Bewertungsschema setzt gesundheitsbezogene Qualitätsmaßstäbe für die zukünftige Herstellung von Bauprodukten für den Innenraum und soll die Entwicklung besonders emissionsarmer Produkte unterstützen.
Die Vorgehensweise bei der Produktprüfung, ihre Hintergründe und Bewertung mit den rund 170 NIK-Werten finden Sie ausführlich erläutert im AgBB-Bewertungsschema 2010
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag des Herstellers oder Anbieters für Bauprodukte oder Bauarten erteilt. Zur Beurteilung sind dem zuständigen Sachverständigenausschuss (SVA) des DIBt i.d.R. sowohl experimentelle Untersuchungen als auch eine gutachterliche Stellungnahme vorzulegen, aus denen die Tauglichkeit des Produktes für den gewählten Anwendungsbereich zweifelsfrei hervorgeht.
Da eine Zulassung aber eine gewisse Allgemeingültigkeit besitzt, sind die Untersuchungen meist umfangreicher. Die Zulassung wird im Regelfall für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Die zugelassenen Sportböden unterliegen ständiger Eigenkontrollen und einer jährlicher Prüfung durch das überwachende Institut.
CE - Kennzeichnung

Auf der Grundlage der europäischen technischen Zulassung kann der Hersteller sein Bauprodukt mit der CE-Kennzeichnung versehen und so auf den europäischen Markt bringen. Mit ihr bestätigt er die Konformität des Bauproduktes mit der Zulassung sowie die Einhaltung des vorgeschriebenen Nachweisverfahrens. In Abhängigkeit von der Sicherheitsrelevanz eines Bauproduktes muss der Hersteller nach Maßgabe einer Entscheidung der Europäischen Kommission hierbei eine notifizierte Prüf-, Überwachungs oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) einschalten.
Brandschutzklassen Cfl s1 und Cfl s2
Cfl s1= schwer entflammbar
Cfl s2= normal entflammbar
Bauaufsichtliche Anforderungen | Anforderungen an die Rauchentwicklung | Europäische Klassen nach DIN EN 13501-1 | Klassen nach DIN 4102-1 |
|---|---|---|---|
Nichtbrennbar | x | A1 fl | A1 |
mindestens | x | A2 fl - s1 | A2 |
Schwerentflammbar | x | B fl - s1 | B1 |
mindestens | x | Cfl - s1 | |
Normalentflammbar | A2 fl - s2 | B2 | |
B fl - s2 | |||
C fl - s2 | |||
D fl - s1 | |||
D fl - s2 | |||
mindestens | E fl | ||
Leichtentflammbar | F fl | B3 |



